Semesterstart und Ausbildungsbeginn: Was müssen junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen?

Köln (ots) –

– Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft muss in Deutschland eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und den Rundfunkbeitrag zahlen.
– Der Rundfunkbeitrag fällt unabhängig von der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung wohnen, an. Es spielt auch keine Rolle, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.
– Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Mitbewohnenden.
– Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für junge Menschen einen entscheidenden ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar. Mit der ersten eigenen Wohnung kommen viele von ihnen auch erstmalig mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung. Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Welche Regeln beispielsweise für Wohngemeinschaften oder beim Bezug von BAföG gelten, erklärt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in einem ausführlichen Servicebeitrag (https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-481385) und unter rundfunkbeitrag.de/studierende (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html).

Eine Wohnung – ein Beitrag

Pro Wohnung fällt monatlich ein Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro an. Zu zahlen sind grundsätzlich immer drei Monatsbeiträge auf einmal, jeweils zum 15. des mittleren Monats im Beitragszeitraum – also derzeit 55,08 Euro.

Unerheblich ist dabei, wie viele Personen in einer Wohnung leben und ob und wie viele Empfangsgeräte – dazu gehören nicht nur TV und Radio, sondern auch Computer, Smartphones etc. – vorhanden sind. Pro Wohnung muss eine Person stellvertretend für die übrigen Mitbewohnenden die Wohnung anmelden (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html) und die regelmäßigen Zahlungen leisten.

Wohnung schnell und einfach online anmelden

Am schnellsten und einfachsten kann man die eigene Wohnung online anmelden (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html). Die gemeldete Person erhält eine Beitragsnummer (https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?#beitragsnummer), unter der fortan die regelmäßigen Zahlungen erfolgen. Am einfachsten und sichersten geht dies übrigens im SEPA-Lastschriftverfahren (https://www.rundfunkbeitrag.de/sepa).

Anhand der behördlich übermittelten Meldedaten wird der Beitragsservice im Folgenden auch die übrigen Mitbewohnenden anschreiben und zu ihrer Beitragspflicht befragen. Ist bereits eine Person in der Wohnung angemeldet, können die anderen deren Beitragsnummer angeben und müssen nicht zusätzlich zahlen. Die Anfrage kann man mit dem Antwortbogen, der den Schreiben beiliegt, oder unkompliziert online beantworten (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/antworten/index_ger.html).

Vorsicht bei Umzügen

Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Mitbewohnende aus der Wohnung ausziehen. Da die personenbezogene Beitragsnummer nicht übertragbar ist, nimmt sie die innehabende Person bei ihrem Umzug mit. Eine andere Person muss dann beim Beitragsservice die Wohnung anmelden (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html). Die umgezogene Person hingegen kann die Adressänderung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html) für den neuen Wohnsitz vornehmen oder die bisherige Wohnung abmelden (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html), wenn sie für den neuen Wohnsitz eine bereits vorhandene Beitragsnummer angibt.

Befreiung bei Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe möglich

Bei Bezug von Sozialleistungen wie BAföG (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html) oder Berufsausbildungsbeihilfe kann grundsätzlich ein Antrag auf Befreiung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html) von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt werden. Eine Befreiung gilt zwar für die Person, mit der Antragstellende in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben, jedoch nicht für Mitbewohnende. Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/) erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Teilen

Wann kann eine Wohnung abgemeldet werden? Was gilt es bei einem Auslandssemester zu beachten und welche Regeln gelten, wenn man die Wohnung währenddessen untervermietet? Bei diesen Fragen schafft nicht nur der Servicebeitrag (https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-481385) Klarheit. Auch ergänzende Infomaterialien in Deutsch und Englisch erklären die wichtigsten Regeln visuell und leicht verständlich aufbereitet. Die Materialien können kostenfrei heruntergeladen und mit anderen Interessierten geteilt werden.

Zusätzlicher Service für Stakeholder

Für interessierte Organisationen, Ämter und Einrichtungen im direkten Kontakt mit Studierenden und Auszubildenden hält der Beitragsservice zudem einen besonderen Service bereit. Neben den im Newsroom (https://presse.rundfunkbeitrag.de/) angebotenen Inhalten können interessierte Ansprechpersonen in den Universitäten, Hochschulen, Studierenden- und Auszubildendenvertretungen, Allgemeinen Studierendenausschüssen und Medien ergänzende Materialien anfragen, mit denen mühelos Beiträge für die eigenen Informationskanäle erstellt werden können. Eine Anfrage ist einfach über den Pressekontakt möglich. Der Service ist kostenfrei.

Pressekontakt:
Jonas Hammes
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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