Ein Abfindungsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei der sich der Arbeitgeber bereit erklärt, dem Arbeitnehmer eine Art Entschädigung zu gewähren, wenn er von seinem Arbeitsplatz entlassen wird. Diese Art von Vertrag ist üblich, wenn Arbeitgeber Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern wegen unrechtmäßiger Entlassung vermeiden oder sicherstellen möchten, dass ihre ehemaligen Arbeitnehmer sie nicht aus irgendeinem Grund verklagen. Außerdem ist der Aufhebungsvertrag üblich in Fällen, in denen die Kündigungsfrist aufgehoben werden muss.
Da es hierbei immer wieder zu Problemen kommt, sollten Arbeitnehmer ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Was sagt Gesetz über die regelgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Im deutschen Kündigungsrecht gilt ein Aufhebungsvertrag als Ausnahme von der Regel, dass ein Arbeitsverhältnis nur mit einer Kündigungsfrist gekündigt werden darf. Die Abfindung ist in Deutschland Pflicht und wird in der Regel in den Aufhebungsvertrag aufgenommen. In §1a KSchG ist sogar festgelegt, wie hoch die Abfindung ausfallen muss, sollte der Arbeitgeber entscheiden, sich nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die erlaubten Gründe für eine Kündigung zu halten. In diesen Fällen muss häufig ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
Wichtige Inhalte im Aufhebungsvertrag
Der deutsche Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet wird, wenn sie sich gegenseitig darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Aufhebungsvertrag muss zwingend die Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers beinhalten, ebenso das Datum der Vertragsunterzeichnung, das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet und eine Aussage darüber, ob es Strafen für eine vorzeitige Beendigung gibt oder nicht. Außerdem sollte eine Erklärung darüber enthalten sein, ob es noch andere Klauseln gibt, die erfüllt werden müssen, damit dieser Vertrag gültig ist.
Übliche Praxis bei der Beschäftigung von Personen in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Arten von Verträgen: den befristeten Vertrag und den unbefristeten Vertrag. Der befristete Vertrag ist in der Regel befristet, beispielsweise auf ein Jahr, kann aber von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Arbeitgeber kann es nicht einseitig kündigen oder eine Verlängerung verlangen. Der unbefristete Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
Die 3 wichtigsten Regeln beim Aufhebungsvertrag
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Wie erläutert, wird durch einen Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist aufgehoben. Das bedeutet auch, dass es möglicherweise keine Lohnfortzahlung gibt und auch der Versicherungsstatus könnte durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gefährdet sein
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Ein Aufhebungsvertrag bedarf unbedingt der Schriftform auf Papier, das ist gesetzlich so festgelegt. Eine Vereinbarung per E-Mail oder durch ein Fax ist nicht ausreichend
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Es können Sperren von bis zu drei Monaten beim Arbeitslosengeld verhängt werden, wenn Sie aus eigener Initiative kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen
So reagieren Sie als Angestellter auf eine Kündigung
Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses das richtige Verfahren befolgt haben und dass ihnen kein Geld von Ihrem Unternehmen geschuldet wird. Schließlich sollten Sie sie bitten, professionell zu bleiben und keine vertraulichen Informationen an andere Mitarbeiter oder Kunden weiterzugeben. Falls eines unserer drei Merkmale auf Ihren Vertrag zutrifft, sollten Sie zudem dringend überlegen, sich von einer Kanzlei aus dem Bereich Arbeitsrecht beraten zu lassen.