Köln (ots) –
– Betroffene der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
– In Katastrophengebieten ist die Abmeldung ohne Nachweise ab dem 1. Juni 2024 sowie bis zu sechs Monate rückwirkend möglich.
– Das Abmeldeformular sowie alle Informationen zum Thema stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.
Der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen praktische und schnelle Entlastungen für die Betroffenen der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland. Rundfunkbeitragszahlende in Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde und deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund des Hochwassers nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Beitragskontos beantragen.
Befristete oder dauerhafte Abmeldung möglich
Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden.
Um die Abmeldung zu beantragen, kann rund um die Uhr das entsprechende Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de genutzt werden (Abmeldegrund „sonstige Gründe“). Auch die telefonische Kontaktaufnahme über die Servicehotline des Beitragsservice ist möglich.
Rückwirkende Abmeldemöglichkeit bis zu sechs Monate
Um der besonderen Notlage der Betroffenen Rechnung zu tragen, ist eine Abmeldung des Beitragskontos bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich. Betroffene Beitragszahlerinnen und -zahler haben also bis einschließlich November 2024 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Ein rückwirkender Antrag kann jedoch nur schriftlich bzw. über das Online-Formular gestellt werden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet oder verrechnet.
Keine Nachweispflicht in Katastrophengebieten
Zudem müssen Beitragszahlende aus Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde, bei der Antragsstellung keine gesonderten Nachweise für die Abmeldung ihres Beitragskontos erbringen. Nach derzeitigem Stand betrifft dies ausschließlich Landkreise und Städte in Bayern.
Doch auch Betroffene außerhalb dieser Gebiete können eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sie müssen dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen, aus denen hervorgeht, ob und wie lange das betreffende Objekt durch die Flut unbrauchbar geworden ist. Als Nachweis kann beispielsweise eine Bestätigung der Gemeinde dienen.
Bei finanziellem Engpass Zahlungserleichterungen vereinbaren
Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Beitragszahlenden, die durch die Flut betroffen sind, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.
Weitere Informationen finden Betroffene in einem ausführlichen Servicebeitrag unter presse.rundfunkbeitrag.de.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu.
Über den Beitragsservice
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.
Pressekontakt:
Christian Gärtner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Quelle: ots